Hausordnung

für die Räumlichkeiten „Rodenberg-Mitte“, Lange Straße 2, 31552 Rodenberg.

Diese Einrichtung dient dem gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt Rodenberg und kann an Vereine, Firmen, Privatpersonen oder Personenver-einigungen überlassen werden.

  1. Die Räumlichkeiten und die dazugehörigen Freiflächen/Außenanlagen dürfen nur im Rahmen der Hausordnung genutzt werden.
  2. Berechtigte Nutzer der Räumlichkeiten sind:
    a) örtliche Vereine, Firmen, Gruppen
    b) Privatpersonen gegen ein Nutzungsentgelt.
    c)  Rat und Verwaltung der Stadt und SamtgemeindeAlle Nutzer haben sich ordnungsgemäß bei der Hausaufsicht anzumelden.Die Hausaufsicht organisiert und koordiniert die Belegung der Räumlichkeit und führt lückenlos Buch über die Veranstaltungen. Ohne ordnungsgemäße Anmeldung ist eine Nutzung nicht zulässig.
    Bei Anmeldung ist eine verantwortliche Person mit vollständiger Anschrift, Telefon-nummer und E-Mail-Adresse zu benennen.
  3. Die Nutzer sind verpflichtet, die Einrichtung und sein Mobiliar pfleglich zu behandeln und die Räumlichkeiten sauber zu halten.
    Insbesondere sind folgende Regeln zu beachten:
    a) Die Räumlichkeiten sind in einem aufgeräumten und sauberen Zustand zum vereinbarten Termin an die Hausaufsicht zu übergeben.
    b) Das Abstellen von Speiseresten und Getränken über die Veranstaltung hinaus ist nicht gestattet.
    c) Benutztes Geschirr ist abzuwaschen und wegzuräumen.
    d) Die Hausaufsicht prüft bei Übergabe der Räumlichkeit das Inventar und den Reinlichkeitszustand.
    e) Angefallener Müll ist auf vorschriftsmäßige Art und Weise durch den Nutzer privat zu entsorgen.
    f) Bei Nutzung von Privatpersonen oder Firmen ist bei der Hausaufsicht eine Kaution in Höhe von 100,00 €  zu hinterlegen. Soweit die Rücknahme der Räumlichkeiten ohne Beanstandungen erfolgt, wird der Betrag zurückerstattet.
    g) Der Nutzer hat die allgemeinen Sicherheitsvorschriften und die Regelungen des Niedersächsischen Nichtrauchergesetzes einzuhalten.
    h) Fenster und Türen sind bei Beendigung der jeweiligen Veranstaltung zu schließen, die Heizkörper auf Frostsicherung einzustellen und das Licht ist zu löschen.
    i) Die rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der Gebühr obliegt dem Nutzer.
    j) Der Nutzer hat jegliche Schäden umgehend der Hausaufsicht zu melden. Die Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Haftungsbestimmungen vom Nutzer zu ersetzen. Die Hausaufsicht gibt die Schadensmeldung unverzüglich an die Verwaltung der Stadt Rodenberg zum Zwecke der Regulierung weiter. Der Nutzer stellt die Stadt Rodenberg von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Gäste, Besucher und sonstiger Dritter frei.
    k) Fenster, Wände, Türen und Fußböden dürfen nicht bemalt und /oder beklebt werden.
    l)  Bei Veranstaltungen über 22.00 Uhr hinaus ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
  4. Mit der Hausaufsicht vereinbarte Termine zur Schlüsselübergabe sind unbedingt einzuhalten.
  5. Bei Verlust des Schlüssels, hat der Nutzer die entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu ist die Preisliste zu beachten.
  6. Die Hausaufsicht trägt alle Nutzer mit Datum und Veranstaltungsdauer in das ausliegende Nutzerbuch ein. Der verantwortliche Nutzer zeichnet mit seiner Unterschrift gegen.
  7. Jegliche Anliegen betreffend der Räumlichkeit „Rodenberg-Mitte“ sind ausschließlich mit der Hausaufsicht abzuklären.
  8. Für die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes ist der     Nutzer der Räumlichkeiten verantwortlich.
  9. Die Räumlichkeit wird ausschließlich an volljährige Personen abgegeben.
  10. Bei Veranstaltungen für oder mit jugendlichen Personen müssen immer ausreichend volljährige Betreuer anwesend sein.

Diese Hausordnung gilt mit Wirkung vom 09.05.2015

Rodenberg, den 08.05.2015
Der Bürgermeister      Der Stadtdirektor
Sassmann                      Hudalla